Händlerinformationen

 

Pferde können von 7:00 bis 10:00 Uhr aufgetrieben werden.

 

 

Aus aktuellem Anlass bitten wir Sie dringend um Beachtung folgender Punkte:

  • Bei Anlieferung von Pferden am Freitagabend(spätestens 18:30 Uhr) müssen die Besitzer der Tiere am Samstag um 6:30 Uhr für die Veterinäruntersuchung der Pferde anwesend sein. Das Formular für das Marktregister muss ausgefüllt vorgelegt werden. Es kann hier für Händler und Privatleute jeweils in den Dateiformaten Excel und PDF heruntergeladen werden:
    Marktregister für Händler (PDF) Marktregister für Privatanlieferer (PDF)
    Marktregister für Händler (Excel) Marktregister für Privatanlieferer(Excel)
  • Zum Auftrieb kommende Pferde dürfen erst nach erfolgter Einlassuntersuchung auf das Auftriebsgelände verbracht werden.
  • Beim Auftrieb muss ein gültiger Equidenpass gemäß § 24k der Viehverkehrsverordnung (VVVO) im Original vorgelegt werden.
  • Der Auftrieb ist nur zu den angegebenen Zeiten zulässig. Die Marktleitung wird strikt darauf achten, dass außerhalb der angegebenen Zeiten und außerhalb des Marktgeländes kein Handel betrieben wird.
  • Pferde dürfen auf den Pferdemarkt nicht verbracht werden, wenn
    • in deren Herkunftsbestand auf diese Tiere übertragbare, anzeige- oder meldepflichtige Tierkrankheiten herrschen oder der Ausbruch dieser Krankheiten zu befürchten ist,
    • in deren Herkunftsort Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden ist oder
    • deren Herkunftsbestand sich in einem wegen Maul- und Klauenseuche gebildeten Sperrbezirk oder in einem Maul- und Klauenseuchenbeobachtungsgebiet befindet.
  • Aussteller und mit der Pflege der Tiere beauftragte Personen haben das Auftreten oder den Verdacht einer Erkrankung der Tiere, die auf eine Ansteckung mit Seuchenerregern schließen lassen, sofort dem Landratsamt Miesbach, Abteilung 7 – Veterinärwesen und Verbraucherschutz – oder dem Veranstalter zu melden.

 

Bei Verstößen können die von Ihnen gelieferten Pferde nicht aufgetrieben werden. Bei schwerwiegenden Verstößen behalten wir uns vor, Sie generell vom Markt auszuschließen.